Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Art. 1 Präambel
(1)Die Linke Advisors GmbH (nachfolgend Linke Advisors oder Auftragnehmer) bietet Wirtschaftspsychologie auf Basis qualitativ-empirischer Marktforschung mit den Schwerpunkten Konsum-, Marken- und Unternehmenspsychologie.

(2)Die nachfolgenden Bestimmungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Linke Advisors und anderen Unternehmen oder natürlichen Personen unabhängig von der jeweiligen Rechtsform.
 

Art. 2 Allgemeines, Grundlagen
(1)Sofern nichts anderes individualvertraglich vereinbart wurde, ist die Textform (Schriftform sowie Fax, E-Mail und Sms) erforderlich.

(2)Abweichungen zu diesen AGBs sind nur in individualvertraglicher Textform möglich. Sollten Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers im Widerspruch zu solchen Bestimmungen dieser AGBs sein, so gelten die der Linke Advisors. Ein Ausschluss dieser AGBs durch solche des Auftraggebers ist nicht möglich.

(3)Zusagen die von den in diesen AGB getroffenen Regelungen abweichen und von nicht entsprechend bevollmächtigtem Hilfspersonal oder einfachen Angestellten erklärt werden, sind nur im Fall der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführen wirksam. Etwas anderes gilt nur wenn entsprechende Personen von den Geschäftsführern schriftlich bevollmächtigt wurden.
 

Art. 3 Aufklärungspflicht d. Auftraggebers / Vollständigkeitspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Linke Advisors sämtliche zur Auftragsbearbeitung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Broschüren zur Verfügung zu stellen, sowie in ausreichendem Maße Mitarbeiter bereit zu halten, die als Ansprechpartner dienen und auf Anfrage zeitnah erreichbar sind.
 

Art. 4 Berichterstattung / -spflicht
Auf Nachfrage informiert Linke Advisors den Kunden über den aktuellen Stand von Marktforschungsstudien nicht jedoch vorab über inhaltliche Ergebnisse, da diese erst am Ende der Analyse wissenschaftlich valide erbracht werden können.Sofern nicht anders  vereinbart, besteht vor Fertigstellung der Untersuchung kein Anspruch des Auftraggebers an die Linke Advisors zur Erstattung eines Zwischenberichts.
 

Art. 5 Verschwiegenheitspflicht / Datenschutz
Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich zur gegenseitigen Verschwiegenheit. Die in der gemeinsamen Zusammenarbeit erarbeiteten Ergebnisse sowie vertrauliche Informationen und Materialien insbesondere auch Angebote und Inhalte von Vertragsverhandlungen dürfen Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung der Partnerunternehmen nicht zugänglich gemacht werden. Ausgenommen sind solche, die bereits offenkundig sind und damit nicht mehr der Schutzfähigkeit unterliegen.
 

Art. 6 Sicherung der Unabhängigkeit
(1)Linke Advisors versichert im Rahmen von wissenschafltichen Studien inhaltlich vollständig unabhängig insbesondere auch vom Auftraggeber zu arbeiten. Im Rahmen von Interviews erhobene Informationen behandelt Linke Advisors mit strengster Vertraulichkeit. Zur Sicherung der Unabhängigkeit und zur Erfüllung wissenschaftlicher Grundsätze werden weder konkrete Inhalte noch Personendaten von Probanten dem Auftraggeber oder anderen Dritten zur Verfügung gestellt.

(2)Einzige Ausnahme hiervon ist die Vorlage bei einem unabhängigen Dritten (Bsp. Rechtsanwalt) der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und im Streitfall lediglich bestätigt, dass entsprechende Interviewmitschriften oder Aufnahmen vorhanden sind.
 

Art. 7 Nutzungsrechte
(1)Mit Präsentation oder Übergabe der Studie, überträgt der Auftragnehmer volle Nutzungsrechte an den von ihm erstellten schriftlichen Abschlussbericht an den Auftraggeber. Unter Angabe des Urhebers kann der Auftraggeber diesen auch Dritten zugänglich machen und ihn in sonstiger Weise verwerten.

(2)Der Erwerb jeglicher Nutzungs- und Verwertungsrechte durch den Auftraggeber erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher fälliger Rechnungen an den Auftragnehmer. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Auftraggeber nur auf jederzeitigen Widerruf zur Nutzung berechtigt. Der Auftraggeber ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die Unterlassung jeglicher Nutzung von erbrachten Leistungen zu verlangen.

(3)Auftragnehmer und Auftraggeber erklären sich mit der gegenseitigen Nennung als Referenz und Verwendung des Logos des jeweils anderen einverstanden und gewähren insoweit die Nutzungsrechte.
 

Art. 8 Kündigung 
(1)Eine Kündigung des Auftraggebers ist mit Frist von einer Woche schriftlich möglich. In diesem Fall fallen lediglich die bis dahin entstandenen Kosten der Linke Advisors an. Zu diesen Kosten gehören neben Interviewentschädigungen, Reisekosten und Materialkosten auch die Arbeitszeit die pauschal mit 200 EUR pro Stunde veranschlagt wird. Die bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Unterlagen verbleiben beim Auftragnehmer zur freien Verfügung unterliegen aber weiterhin der Verschwiegenheit.

(2)Linke Advisors ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistung aus von Linke Advisors nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden kann, über den Auftraggeber ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird oder ein Ereignis höherer Gewalt eintritt, dass Linke Advisors an der Erfüllung der Leistung hindert.
 

Art. 9 Gewährleistung
(1)Linke Advisors verpflichtet sich, Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt zu erledigen.

Linke Advisors führt alle seine Leistungen mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemein branchenüblicher Grundsätze durch. Die Präzision und Fehlerresistenz wird, wie in jeder statistischen Erhebung, von der Mindeststichprobengröße bedingt. Durch spezielle Untersuchungsmethoden wird dies bei Linke Advisors jedoch auf ein Minimum begrenzt.

(2)Die Leistungen werden so erbracht, dass sie nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem beabsichtigten Zweck aufheben oder wesentlich mindern. Linke Advisors verpflichtet sich selbstverschuldete Fehler kostenfrei zu beseitigen, soweit diese unverzüglich mitgeteilt wurden.

(3)Linke Advisors hat einen Mangel insbesondere dann nicht zu vertreten, wenn dieser auf eine fehlerhafte oder unzureichende Mitwirkung von Mitarbeitern oder Beauftragten des Kunden beruht.
 

Art. 10 Haftung / Schadensersatz
(1)Der Auftragnehmer haftet, sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft, gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2)Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

(3)Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Netto-Auftragswert beschränkt. 

(4)Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, in diesem Fall haftet der Auftragnehmer für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter.
 

Art. 11 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1)Sofern sich nichts anderes aus Vertrag ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von Linke Advisors in 10707 Berlin.

(2)Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

(3)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
 

Berlin, den 07. Mai 2012